
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 107/03 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Anschaffungskosten, Beteiligung, Eigenkapitalvermittlungsprovision, Sonderbetriebseinnahme, Steuerhinterziehung |
Rechtsfrage: | 1. Sind Leistungen -"Darlehen", dessen Rückzahlung von Anfang an nicht zu erwarten war und das auch tatsächlich nicht zurückgezahlt werden musste-- , die ein Dritter einem Anleger dafür zahlt, dass sich dieser an einer Personengesellschaft beteiligt, als Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung oder als Sonderbetriebseinnahme zu behandeln? Ggf. Änderung der Beurteilung, wenn der Dritte mit der Personengesellschaft "verbunden" ist (hier: Vermittlung der Beteiligungen, ansonsten Verpflichtung des Dritten zur Übernahme der Beteiligung)? - 2. Bedingter Vorsatz als Voraussetzung für eine Steuerhinterziehung und eine dadurch auf 10 Jahre verlängerte Festsetzungsfrist, wenn sich der Steuerpflichtige hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der unter 1. geschilderten Leistungen auf den Steuerberater der Personengesellschaft verlassen und die von diesem für die Personengesellschaft erstellte Feststellungserklärung nicht zu Gesicht bekommen hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 508/96 und 2 K 509/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 107/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 47 95 |