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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 42/08 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, EStG § 3 c Abs. 2 |
Schlagwörter | Umwandlung, Anschaffungskosten, Eigenkapitalersatz, Halbabzugsverbot, Aufgabeverlust, Veräußerungsverlust, Finanzplandarlehen, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Nachträgliche Anschaffungskosten bei Umwandlung - Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust: 1. Ist bei einer formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine AG bei der Beurteilung, ob Finanzierungsmittel (Darlehen, stille Beteiligung) eigenkapitalersetzend und damit bei § 17 EStG als nachträglich Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, ausschließlich auf das für Aktiengesellschaften geltende Kapitalersatzrecht abzustellen und gilt dies auch dann, wenn die Finanzierungsmittel bereits der GmbH gegeben wurden und dort eigenkapitalersetzenden Charakter hatten? - 2. Verstößt das in § 3 c Abs. 2 verankerte Halbabzugsverbot im Fall von Aufgabe- und Veräußerungsverlusten gegen das objektive Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2628/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1602 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 36 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 42/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 28 49 |