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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 21/18 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 3, ErbStG § 13 b Abs. 2 a |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Zweijahresfrist, Wertpapier, Verwaltungsvermögen, Junges Verwaltungsvermögen |
Rechtsfrage: | Gesonderte Feststellung des Werts des Verwaltungsvermögens für Zwecke der Schenkungsteuer - Bewertungsstichtag 31.12.2012: Handelt es sich auch bei einer reinen Umschichtung innerhalb des Verwaltungsvermögens im Zweijahreszeitraum um junges Verwaltungsvermögen i.S.v. § 13 b Abs. 2 Satz 3 ErbStG a.F.? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.05.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 468/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 09 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 21/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 12 80 |