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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 307/18 (BVerfG)
§§: FGO § 67 Abs. 1, FGO § 79, AO § 152
Schlagwörter Klageänderung, Beweiserhebung, Zeuge, Ausschlussfrist, Verspätungszuschlag
Rechtsfrage: Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Keine generelle Pflicht zur Erörterung des Beweiswerts einer erfolgten Zeugenvernehmung - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.04.2017
Vorinstanz/AZ: VIII R 64/13
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2017 S. 1325
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 71
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 14.11.2018
Erledigungs-Az: 2 BvR 307/18
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen