Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 23/08
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10
Schlagwörter Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Negativer Feststellungsbescheid, Verjährung, Aufhebung
Rechtsfrage: Ist in der Aufhebung eines Feststellungsbescheids aus formellen Gründen (Verjährung) ein negativer Feststellungsbescheid zu sehen mit der Folge, dass das Festsetzungsfinanzamt in eigener Zuständigkeit die streitigen Beteiligungseinkünfte überprüfen könnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.02.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 4007/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 752
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2009
Erledigungs-Az: I R 23/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 13