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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 46/08 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 15
Schlagwörter Gewinnermittlung, Einnahmeüberschussrechnung, Wahlrecht, Grundstückshandel
Rechtsfrage: Ist der Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung in die Berechnung des Gewinns aus gewerblichem Grundstückshandel einzubeziehen und durch Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG bereits im Streitjahr 1998 zu berücksichtigen oder ist der am 4.1.1999 auf dem Konto gutgeschriebene Kaufpreis durch Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG erst im Jahr 1999 zu erfassen? Wahlrecht für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, wenn sich erst Jahre später herausstellt, dass keine Überschusseinkünfte (Vermietung und Verpachtung) sondern Gewinneinkünfte (gewerblicher Grundstückshandel) vorliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.02.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 223/05 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 10 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.07.2009
Erledigungs-Az: X R 46/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 30