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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 65/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Erbbaurecht, Erbbauzins, Vorauszahlung, Einmalbetrag
Rechtsfrage: Erbbauzins - Wie ist im Rahmen der Überschusseinkünfte eine im Voraus erbrachte Einmalzahlung von Erbbauzinsen ertragsteuerlich zu behandeln - Ist der im Wege einer Einmalzahlung im Voraus geleistete Erbbauzins für die Bestellung eines Erbbaurechts über 99 Jahre sofort in voller Höhe im Jahr der Zahlung oder gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.10.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 4624/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2003
Erledigungs-Az: IX R 65/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 50 34