
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 72/06 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Sprachkurs, Ausländer, Vorweggenommene Werbungskosten, Berufsausbildung, Fortbildung |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für Deutschsprachkurse der bis zu ihrer Heirat und Übersiedlung in die Bundesrepublik im Ausland lebenden Ehefrau als vorweg genommene Werbungskosten abziehbar, wenn ein zertifizierter Nachweis der Sprachkenntnisse für das notwendige Ergänzungsstudium zur Ausübung des im Inland angestrebten Lehramts als Sportlehrerin zwingend vorgeschrieben ist? Besteht auch dann ein berufsbezogener Veranlassungszusammenhang, wenn nach Abschluss der Sprachkurse und wegen der familiären Situation (Geburt und Betreuung eines Kindes) über einen Zeitraum von vier Jahren keine Schritte für die Bewerbung um einen Studienplatz eingeleitet worden sind oder steht hier die mit den Sprachkenntnissen verbundene soziale Integration in der Gesellschaft und damit die private Lebensführung im Vordergrund? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.08.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 11438/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 25 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 72/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 35 42 |