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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 16/16 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 6 |
Schlagwörter | Veräußerungsverlust, Kapitalforderung, Finanzinnovation |
Rechtsfrage: | Sind nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Index-Zertifikaten im Streitjahr 2012 steuerlich berücksichtigungsfähig, weil es sich bei den Zertifikaten um Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c Alt. 2 EStG a.F. (Finanzinnovationen) handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3799/14 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 16/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 87 |