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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 168/00
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 46, AO § 226, FGO § 152, FGO § 151 Abs. 1, ZPO § 767
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Kostenerstattung, Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Rechtsfrage: Muss das FA durch Abrechnungsbescheid entscheiden, wenn es eine vom Steuerpflichtigen mit einem Kostenerstattungsanspruch gegen eine Umsatzsteuer-Vorauszahlungsschuld erklärte Aufrechnung für unwirksam hält? Braucht das FA den Abrechnungsbescheid nicht zu ändern, wenn der Stpfl. während des Einspruchsverfahrens die Umsatzsteuer-Jahressteuererklärung einreicht?
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 28.03.2000
Vorinstanz/AZ: 2 99 262 K 2
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 718
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 68 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.10.2000
Erledigungs-Az: VII B 168/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 65 78