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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 8/19 (BFH) |
§§: | AO § 191 Abs. 1 Satz 2, AnfG § 4, FGO § 33, FGO § 40 Abs. 1, GVG § 17 |
Schlagwörter | Duldung, Vollstreckung, Insolvenz, Rechtsweg, Aufnahme, Versorgungsleistung, Minderung, Unentgeltliche Zuwendung |
Rechtsfrage: | 1. Kann der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Steuerschuldners ein beim FG geführtes Verfahren des Anfechtungsgegners gegen einen Duldungsbescheid des Finanzamts aufnehmen, und handelt es sich bei dem aufgenommenen Verfahren um eine Abgabenangelegenheit im Sinne von § 33 FGO? - 2. Sind im Streitfall die Herabsetzungen der von dem Anfechtungsgegner nach der Grundstücksübertragung zu erbringenden Versorgungsleistungen als unentgeltliche - anfechtbare - Leistungen des Steuerschuldners anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9159/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2020 |
Erledigungs-Az: | VII R 8/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 10 28 |