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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 66/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Fortbildung, Auslandsreise, Arzt, Aufteilungsverbot
Rechtsfrage: Aufwendungen eines vom Arbeitgeber für die Teilnahme an einem nur für Ärzte ausgerichteten sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" (Anrechnung von 25 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis der Leibesübungen) freigestellten Unfallchirurgen ausschließlich beruflich veranlasst? Fallen die Aufwendungen unter das Aufteilungs- und Abzugsverbots nach § 12 Nr. 1 EStG, wenn wegen der Entschließungsfreiheit des Klägers zur individuellen Absolvierung der 120 Pflichtstunden im Fach Leibesübungen der Teilnahmezwang und der verbindliche Charakter als Pflichtveranstaltung fehlen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 01.09.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 124/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 03 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.2010
Erledigungs-Az: VI R 66/04
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 66/04 ist bis zur Entscheidung des Großen Senats über das Verfahren GrS 1/06 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 15 80