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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 51/05
§§: EStG § 14 a Abs. 4, EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Abfindung, weichende Erben, Freibetrag, Kiesvorkommen, Wirtschaftsgut
Rechtsfrage: 1. Ist der Freibetrag gemäß § 14 a Abs. 4 EStG zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige zur Erfüllung der im Erbvertrag festgelegten Verpflichtungen an die weichenden Erben Flächen aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb veräußert und nicht Flächen aus dem noch zu übertragenden Betrieb? - 2. Ist ein Kiesvorkommen ein selbständiges Wirtschaftsgut mit der Folge, dass es sich um steuerfrei veräußertes Privatvermögen (und nicht um landwirtschaftliches Betriebsvermögen) handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.02.2004
Vorinstanz/AZ: 16 K 7323/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1047
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 24 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2006
Erledigungs-Az: IV R 51/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 41 54