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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/15 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Tarifermäßigung, Unterbrechung
Rechtsfrage: Kann sich eine zunächst als "definitiv" anzusehende Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen einer Steuerberaterpraxis auf den Erwerber im Nachhinein als -der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Praxisveräußerung entgegenstehende- bloße Unterbrechung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit erweisen, wenn der Steuerberater 22 Monate nach der Veräußerung in derselben Stadt unter weitgehender Mitnahme seiner zuvor eingebrachten Mandate und teilweiser (Wieder-)Einstellung des bereits vor der Praxisübertragung bei ihm beschäftigt gewesenen Personals im Rahmen einer Einzelpraxis tätig wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.12.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 2231/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 07 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.08.2018
Erledigungs-Az: VIII R 2/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 17 58