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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-227/17 (EuGH) |
§§: | KN Unterpos. 9021 9090 |
Schlagwörter | EG, Einordnung, Einreihung, EU, Pangeaschraube, Tarifierung, Ware, Wirbelsäule, Wirbelsäulenfixationssysteme, Zoll, Zolltarif |
Rechtsfrage: | Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6.10.2015 dahin auszulegen, dass Wirbelsäulenfixationssysteme der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Unterposition 9021 90 90 einzureihen sind? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2101/16 U |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 12.04.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-227/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 06 45 |