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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 30/12 (BFH) | 
| §§: | EStG § 4 d, EStG § 4 Abs. 4, BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 | 
| Schlagwörter | Betriebsausgabe, Zuwendung, Unterstützungskasse, Freier Mitarbeiter, Rückzahlung | 
| Rechtsfrage: | Leistungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben; Überdotierung einer Unterstützungskasse - Segmentierung: Sind zugesagte Altersversorgungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer sondern freie Mitarbeiter im Trägerunternehmen waren, nach § 4 d EStG begünstigt, obwohl diese Personen dort in einem sehr geringen Umfang - gelegentlich, in unregelmäßigen Abständen - tätig waren oder fehlt es an einer betrieblichen Veranlassung und der Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)? Ist für die steuerunschädliche Rückübertragung von überdotiertem Kassenvermögen auf die Überdotierung der Unterstützungskasse insgesamt abzustellen oder eine auf das jeweilige Trägerunternehmen bezogene Segmentierung vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 31.07.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1581/09 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 25 81 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.08.2015 | 
| Erledigungs-Az: | X R 30/12 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 00 42 | 
