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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 57/98 |
§§: | KStG § 27, GmbHG § 30, EStG § 7 g |
Schlagwörter | Ausschüttungsbelastung, Vorabausschüttung, Einlage, Sonderabschreibung, Einheitswert |
Rechtsfrage: | 1. Ist bei einer neugegründeten GmbH nach einer Vorabausschüttung unter Vorbehalt, die höher als der tatsächliche Gewinn erfolgt ist, bei der Körperschaftsteuer zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung von der höheren Vorabausschüttung von einem Rückzahlungsanspruch als Einlage auszugehen oder nur vom tatsächlich erzielten Gewinn? - 2. Kann eine GmbH im Jahr der Neugründung immer die Sonderabschreibung nach § 7 g EStG in Anspruch nehmen, weil der EW in diesem Jahr nicht mehr als 240.000 DM beträgt, da der EW erst zum 1.1. des Folgejahres nach § 23 Abs. 2 Satz 2 BewG festzustellen ist? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 09.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8168/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 57/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 01 36 |