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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 45/96
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 J: 1980, UStG § 3 Abs. 1 J: 1980, UStG § 3 Abs. 9 J: 1980, UStG § 3 Abs. 12 J: 1980, UStG § 10 J: 1980, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 J: 1980, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Leistungsaustausch, Einbringung, Gesellschaft, Gesellschafterbeitrag, Nutzungsrecht, Gegenleistung
Rechtsfrage: Liegt ein Leistungsaustausch bei Einbringung von Wirtschaftsgütern (hier: Inventar und Milchquote; als Nutzungsrechte?) in eine Gesellschaft ohne im Gesellschaftsvertrag vereinbartes Sonderentgelt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten vor? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.08.1995
Vorinstanz/AZ: IV 743/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.1998
Erledigungs-Az: V R 45/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 13