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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 22/14 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Bezüge
Rechtsfrage: Ist der Grenzbetrag (8004 Euro) zum Bezug von Kindergeld bei den Einkünften des Kindes überschritten worden und sind die Kosten für die doppelte Haushaltsführung während der Ausbildung zu Recht vom FA nicht anerkannt worden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 18.03.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 925/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2014
Erledigungs-Az: V R 22/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 55