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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 23/09 (BFH) |
§§: | StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Lohnsteuerhilfeverein, Mitgliedsbeitrag, Leistung, Entgelt, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Ist eine proportionale Beitragsstaffelung eines Lohnsteuerhilfevereins nach Maßgabe des Einkommens der Mitglieder oder nur eine Beitragsstaffelung in zehn Stufen zulässig? - Dürfen bei einem neuen Mitglied, für das die Steuererklärungen für zwei Jahre zu fertigen sind, bei der Beitragsbemessung die Einnahmen des abgelaufenen Jahres den Einnahmen des laufenden Jahres hinzugerechnet werden? - Durfte der Verein auf den Bestand der seit Jahrzehnten angewandten Beitragstabelle vertrauen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1695/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 23/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 40 22 |