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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/16 (BFH) |
§§: | AStG § 15 Abs. 1 Satz 1, AStG § 7 Abs. 1, AStG § 10 Abs. 3 |
Schlagwörter | Familienstiftung, Ausland, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfteerzielungsabsicht, Prognosezeitraum |
Rechtsfrage: | Zurechnung eines negativen Einkommens aus einer ausländischen Familienstiftung nach § 15 AStG: Ist im Rahmen der nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG vorzunehmenden Schattenrechnung bei der Prüfung der Absicht einer ausländischen Familienstiftung, Einkünfte aus Kapitalvermögen aus Anteilen an einer inländischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft zu erzielen, im Falle einer unentgeltlichen Übertragung dieser Anteile auf eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Niedrigsteuerland, deren Anteile von der Familienstiftung gehalten werden, der Prognosezeitraum auf den Zeitraum des Haltens der Gesellschaftsanteile durch die Kapitalgesellschaft zu erstrecken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 91/13 (5) |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 182 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 29 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.04.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 2/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 09 91 |