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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 16/06 |
§§: | AO 1977 § 367 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einspruchsverfahren, Verböserungshinweis, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Inhaltliche Anforderungen an den Verböserungshinweis beim Zusammenfallen der Änderungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 und § 174 Abs. 4 AO 1977 - Hat das Finanzamt mit seinem im Einspruchsverfahren für das Jahr 1995 erteilten Verböserungshinweis gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen und war es deshalb an der angekündigten Verböserung gehindert (das FA wies die Kläger im Rahmen seines Verböserungshinweises nicht darauf hin, dass sie eine Änderung der Steuerfestsetzung für 1995 zu ihren Lasten durch Rücknahme sämtlicher zum damaligen Zeitpunkt anhängiger Einsprüche gegen die Einkommensteuerfestsetzungen für die Jahre 1995 bis 2001 verhindern könnten und hat außerdem vor Ablauf der gesetzten Rückäußerungsfrist Abhilfebescheide für die Jahre 1996 bis 2001 erlassen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2398/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 16/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 17 11 |