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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 18/00
§§: EStG § 20 Abs 3, EStG § 20 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, BGB § 101, AO 1977 § 39
Schlagwörter Gewinnausschüttung, Zurechnung, Veräußerungsgewinn, Tarifbegünstigung, Laufender Gewinn, Anteilsveräußerung, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Wird bei der Veräußerung der Beteiligung an einer Personengesellschaft, zu deren Gesamthandsvermögen GmbH-Beteiligungen gehören, vereinbart, dass die noch auf Gewinnen vor der Unternehmensveräußerung beruhenden Gewinnausschüttungen der GmbHs den Veräußerern zustehen sollen, gehören dann die später zufließenden Gewinnausschüttungen zum laufenden Gewinn oder zum tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn der (ehemaligen) Gesellschafter der Personengesellschaft? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.12.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 1294/97
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen