Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 104/07
§§: EStG § 33 a Abs. 2, EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Auswärtige Unterbringung, Günstigerprüfung, Vorlage, Verfassungswidrigkeit, Familienleistungsausgleich
Rechtsfrage: Berücksichtigung weiteren Ausbildungsbedarfs für das auswärts studierende Kind: Ist der Sonderbedarf mit 77 EUR monatlich ausreichend bemessen? Führt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG zu zutreffenden Ergebnissen? Verfassungswidrigkeit der §§ 31, 32 Abs. 6 und 33 a Abs. 2 EStG i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16.8.2001 (BStBl I 2001 S. 533)? Notwendige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.11.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 17/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2010
Erledigungs-Az: III R 111/07
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 104/07 wurde nach Übernahme durch den VI. Senat (Az. VI R 61/07) wieder an den III. Senat abgegeben und wird dort nun unter dem Az. III R 111/07 geführt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 02 25