
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-204/17 (EuG) |
§§: | DVO (EU) 2017/141 |
Schlagwörter | EG, EU, Antidumpingzoll, China, Rohrformstück, Rohrverschlussstück, Rohrverbindungsstücke, nicht rostender Stahl, Stumpfschweißen, Einfuhr, Nichtigkeit, Taiwan |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 der Kommission vom 26.1.2017 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Taiwan (im Folgenden: Durchführungsverordnung) insoweit teilweise für nichtig zu erklären, als Rohrformstücke zum Stumpfschweißen, deren Oberfläche zwar an der Innenseite, nicht aber an der Außenseite eine durchschnittliche Rauheit (Ra) von weniger als 0,8 Mikrometer (ìm) aufweist, in deren Anwendungsbereich fallen; - hilfsweise, die Durchführungsverordnung für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betrifft; - hilfsweise, die Durchführungsverordnung insgesamt für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 161 S. 39 |
Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |