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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/18 (BFH)
§§: UStG § 14 c, UStG § 14 c Abs. 2 Satz 5
Schlagwörter Rechnung, Unberechtigter Steuerausweis, Rechnungsberichtigung, Rückzahlung, Zustimmung
Rechtsfrage: Anforderungen an eine Rechnung i.S. des § 14 c UStG und Voraussetzungen für die Zustimmung zur Berichtigung des Steuerbetrags: 1. Handelt es sich bei Abrechnungspapieren, in denen u.a. Bonusansprüche aus bezogenen Warenlieferungen aufgrund einer Vereinbarung geltend gemacht werden, um Rechnungen i.S. des § 14 c UStG? - Ist das Vorliegen einer Rechnung zu bejahen, handelt es sich dann hinsichtlich der Bonusansprüche um einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14 c Abs. 2 UStG oder um einen unrichtigen Steuerausweis nach § 14 c Abs. 1 UStG? - 2. Ist die Rückzahlung zu Unrecht vereinnahmter Beträge an den Rechnungsempfänger Voraussetzung für die Zustimmung des FA zur Berichtigung des Steuerbetrags nach § 14 c Abs. 2 Satz 5 UStG? - 3. Ist die Rechnungsberichtigung nach § 14 c UStG zeitlich beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.12.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 2646/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2019
Erledigungs-Az: XI R 5/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 52