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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 4/18 (BFH)
§§: AO § 233 a, AO § 233 a Abs. 2 a
Schlagwörter Verzinsung, Zinslauf, Bauträger, Rückwirkendes Ereignis, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Rückabwicklung der Bauträgerfälle: Verzinsung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs des Bauträgers: Zu welchem Zeitpunkt beginnt der Zinslauf des gegen das FA gerichteten Erstattungsanspruchs des Bauträgers (Leistungsempfänger) wegen der zu Unrecht einbehaltenen und abgeführten Umsatzsteuer? - Liegt in der Rückabwicklung der sog. Bauträgerfälle ein rückwirkendes Ereignis und ist § 233 a Abs. 2 a AO anzuwenden? Ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Verpflichtung des Bauträgers, dem FA die Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglichen die Umsatzsteuer gegen die Bauleistenden festzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.12.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 1293/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 45
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision