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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 33/11 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Teilbetriebsveräußerung, Veräußerungsgewinn, Laufender Gewinn, Selbständigkeit
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einem in getrennten Gebäuden betriebenen Hotel und einem Appartementhaus um einen einheitlichen Gewerbebetrieb oder liegen selbständige Teilbetriebe vor; ist daher der Gewinn aus Veräußerung des Hotels als laufender Gewinn oder als begünstigter Veräußerungsgewinn zu behandeln? Ging das FG bei der Annahme eines organisatorisch selbständigen Teilbetriebs von einem zutreffenden Sachverhalt aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 25.05.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 254/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2013
Erledigungs-Az: X R 33/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 10 85