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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/15 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitslosigkeit |
Rechtsfrage: | Genügt es für die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG und die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Meldung als arbeitssuchend", wenn ein erwerbsfähiges Kind allein für den Zweck des Erhalts von Kindergeld seine Beschäftigungslosigkeit der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigt, sich aber der Arbeitsvermittlung ausdrücklich nicht zur Verfügung stellt, so dass die Agentur für Arbeit eine Registrierung als arbeitssuchend ablehnen muss? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10159/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 21 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 22/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 83 |