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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 75/08 (BFH)
§§: AO § 9, AO § 8, GG Art. 59 Abs. 2, AsylVfG § 47
Schlagwörter Kindergeld, Wohnsitz, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnung, Unterkunft, Türkei
Rechtsfrage: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Hat eine die türkische Staatsangehörigkeit besitzende Asylbewerberin, die in einem Übergangswohnheim (einer Sammel-/Gemeinschaftsunterkunft, nicht in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylVfG) untergebracht ist, einen Kindergeldanspruch, da sie die Voraussetzungen eines "Wohnens" nach Art. 2 Nr. 1 d des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom 11.12.1953 über Soziale Sicherheit (BGBl II 1956 S. 507) erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 31.07.2008
Vorinstanz/AZ: 14 K 2206/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 26
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision