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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 47/15 (BFH) |
§§: | FGO § 100 Abs. 2 Satz 3, FGO § 110, AO § 171 Abs. 3 a Satz 3, AO § 350 |
Schlagwörter | Beschwer, Bescheid, Rechtskraft, Einspruch |
Rechtsfrage: | Beschwer durch den Umsetzungsbescheid nach § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO: Inwieweit kann ein Umsetzungsbescheid eine über die rechnerisch zutreffende Umsetzung der Urteilsvorgaben hinausgehende Beschwer beinhalten und unter welchen Voraussetzungen kann ein auf die Durchbrechung der materiellen Rechtskraft gerichtetes Einspruchsbegehren deshalb zulässigerweise erhoben werden (hier Begehren auf Ausübung / bzw. Widerruf von Wahlrechten nach § 34 EStG und § 10 d Abs. 1 Satz 7 EStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3544/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 2148 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 47/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 12 04 |