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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 47/02 |
| §§: | FGO § 47, FGO § 65, FGO § 56 |
| Schlagwörter | Klagefrist, Fristversäumung, Wiedereinsetzung, Verschulden |
| Rechtsfrage: | Gehört zur vollständigen Adressierung der Klageschrift, bei beabsichtigter Übermittlung vorab per Telefax die Angabe der Telefaxnummer? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 12.09.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 631/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 66 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.04.2003 |
| Erledigungs-Az: | VII R 47/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 29 31 |