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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 51/13 (BFH) |
§§: | AO § 350, AO § 157 Abs. 2, EStG § 10 d Abs. 3, KStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Beschwer, Zulässigkeit, Nullfestsetzung, Verlustvortrag, Einspruch |
Rechtsfrage: | Ist ein Einspruch gegen einen auf 0 EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid zulässig (Beschwer), wenn dieser auf einem Verlustrücktrag aus dem Folgejahr beruht und mit der Anfechtung die Feststellung eines höheren verbleibenden Verlustvortrags angestrebt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8043/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 31 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 51/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 01 21 |