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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 50/13 (BFH) |
§§: | EStG § 6 a Abs. 3, KStG § 8 Abs. 1, EStR 2008 R 6 a Abs. 8 |
Schlagwörter | Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Bewertung, Altersgrenze |
Rechtsfrage: | Kann zur Berechnung der Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei einer vor Änderung der Einkommensteuerrichtlinien (2008) erteilten Pensionszusage weiterhin davon ausgegangen werden, dass dieser mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand tritt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3070/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 24 07 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |