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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 89/05
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 38
Schlagwörter Veräußerung, KG-Anteil, Dienstleistung, Mitunternehmer, Gewinnerzielungsabsicht, Veräußerungserlös
Rechtsfrage: Nach welchen Kriterien ist im Falle einer KG-Anteilsveräußerung, die mit Dienstleistungsverpflichtungen verknüpft ist, die Frage der Mitunternehmerstellung, d.h. der Gewinnerzielungsabsicht der veräußernden Kommanditistin und der Aufteilung des aus dem Verkauf erzielten Erlöses zum steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn (für den KG-Anteil) bzw. zum laufenden Gewinn (für eigenunternehmerische Leistungen) zu bestimmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.08.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 6217/03 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1687
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2008
Erledigungs-Az: IV R 89/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 41 15