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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 99/06 (BFH) |
§§: | KiStG NW § 14 Abs. 6 Satz 1, EStG § 51 a Abs. 2, AO § 351 |
Schlagwörter | Kirchensteuer, Bemessungsgrundlage, Zuständigkeit |
Rechtsfrage: | 1. Liegt die Zuständigkeit zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Bemessungsgrundlage gemäß § 51 a Abs. 2 Satz 2 EStG bei der Finanzbehörde oder bei der Kirchenbehörde? - 2. Stellt die Feststellung der Bemessungsgrundlage für Zwecke der Berechnung der Kirchensteuer eine selbständige und verbindliche Regelung innerhalb des Einkommensteuerbescheids dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1102/05 Ki |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 267 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 99/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 74 |