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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-337/08 (EuGH)
§§: EG Art. 43, EG Art. 48
Schlagwörter EG, EU, Niederlande, Wahlrecht, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft
Rechtsfrage: Ist Art. 43 EG i.V.m. Art. 48 EG dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass durch die nationale Regelung eines Mitgliedstaats wie der unter Punkt 3.4 dieses Urteils dargestellten, wonach eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft die Wahl treffen können, dass die von ihnen geschuldete Steuer bei der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft so erhoben wird, als handelte es sich um einen einzigen Steuerpflichtigen, diese Wahlmöglichkeit Gesellschaften vorbehalten wird, die hinsichtlich der Besteuerung ihres Gewinns der Steuerhoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterliegen?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 272 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.02.2010
Erledigungs-Az: Rs C-337/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 43