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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 20/08
§§: UStG 1999 § 18 Abs. 9 Satz 5, Richtlinie 79/1072/EWG Art. 6
Schlagwörter Vorsteuervergütung, Unterschrift, Gemeinschaftsrecht, Diskriminierungsverbot, Verhältnismäßigkeit, EG, EU
Rechtsfrage: Muss ein Antrag auf Vorsteuervergütung gemäß § 18 Abs. 9 UStG 1999 vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben werden? Verstößt die Regelung des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG 1999 gegen Gemeinschaftsrecht (Art. 3 und Art. 6 der Richtlinie 79/1072/EWG), gegen das Diskriminierungsverbot, den Effektivitäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.10.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 1629/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 635
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2010
Erledigungs-Az: XI R 20/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 20/08 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs. C-433/08 ausgesetzt (Beschluss vom 27.11.2008). - Erledigung der Hauptsache