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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X B 149/01 |
| §§: | AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Änderung, grobes Verschulden, Disagio, Steuererklärung, Bausparkasse |
| Rechtsfrage: | Hat ein Stpfl. grob fahrlässig i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gehandelt, wenn er es unterlassen hat, ein in einem Darlehenskontoauszug der Bausparkasse ausgewiesenes Disagio in der Anlage FW anzusetzen? |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 04.07.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2707/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1257 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 21 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.04.2002 |
| Erledigungs-Az: | X B 149/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 14/02 |