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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 38/16 (BFH) |
§§: | AO § 129 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Elektronische Übermittlung, Lohnsteuerbescheinigung, Bundesgebiet, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | Ist es eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung in Papierform seinen aus zwei Arbeitsverhältnissen bezogenen Arbeitslohn in zutreffender Höhe eingetragen hat, das FA bei der elektronischen Erfassung der Steuererklärung anhand der programmgesteuerten landesweiten Suche nach elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen nur den Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt hat, nicht aber den bundesweit übermittelten Arbeitslohn aus dem weiteren Arbeitsverhältnis? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1715/16 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1843 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 24 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 38/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 53 |