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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 32/10 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 2, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 50 a Abs. 4, EG Art. 49, EG Art. 50
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Steuerabzug, Lizenzgebühren, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG 1997: Sind für eine Unterlizenz gezahlte Lizenzgebühren als unmittelbar mit der Rechtsüberlassung zusammenhängende Betriebsausgaben zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.03.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 511/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1058
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 16 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2011
Erledigungs-Az: I R 32/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 37 28