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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 61/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Beginn, Zivildienst
Rechtsfrage: Beginn der Berufsausbildung bei einem Kind, das zwar offiziell noch bis 30. September des Streitjahres im Zivildienst gestanden, aber bereits ab 1. September daneben abends und samstags Lehrveranstaltungen der VWA besucht? Ist im Kindergeldrecht der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Tatsächlichen (Berufsausbildung gegenüber dem einen Kindergeldanspruch ausschließenden Zivildienst) zwingend anzuwenden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.03.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 320/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1059
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2002
Erledigungs-Az: VIII R 61/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 85 48