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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 74/05 |
| §§: | KStG § 14, KStG § 17, AktG § 302 |
| Schlagwörter | Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Formvorschriften |
| Rechtsfrage: | Unterliegt eine Vereinbarung nach § 17 KStG, § 302 AktG zur Anerkennung einer Organschaft bestimmten Formvorschriften? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 22.06.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 244/04 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1556 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 52 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.02.2006 |
| Erledigungs-Az: | I R 74/05 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 30 95 |