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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 35/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 |
Schlagwörter | Strafverfahren, Prozesskosten, Betriebsausgabe, Rückstellung |
Rechtsfrage: | 1. Berücksichtigung von Kosten für die Verteidigung in einem Strafverfahren als Betriebsausgaben. 2. Können Rückstellungen für die Kosten der Strafverteidigung erst nach Bekanntwerden der Strafverfolgungsmaßnahmen oder bereits an dem Bilanzstichtag, der dem Zeitpunkt der angeblich begangenen Straftat folgt, gebildet werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 3696/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1107 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 35/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 97 93 |