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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 74/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Doppelte Haushaltsführung, Besondere Ausbildungskosten
Rechtsfrage: Gehört ein erhöhter Lebensbedarf für Unterkunft und Verpflegung während einer Sprachausbildung in den USA im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes mit freier Unterkunft und Verpflegung wegen der quasi-doppelten Haushaltsführung zu den bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes abzuziehenden besonderen Ausbildungskosten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.03.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 1806/99 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1059
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2002
Erledigungs-Az: VIII R 74/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 85 80