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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 34/06
§§: EStG § 12, EStG § 9, EStG § 50 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Aufteilung, Werbungskosten, Private Mitveranlassung
Rechtsfrage: Wie sind die einzelnen Komponenten einer Reise bei teils privatem, teils einkünftebezogenem Anlass hinsichtlich ihrer Abzugsfähigkeit als Werbungskosten zu beurteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 07.03.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 1786/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 879
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 22 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2010
Erledigungs-Az: I R 34/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren I R 34/06 wurde bis zu einer Entscheidung des Großen Senats des BFH über den Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH vom 20.7.2006 VI R 94/01 (BStBl II 2007 S. 121) ausgesetzt (Beschluss vom 7.3.2007). - Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 21 43