Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 113/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6,7
Schlagwörter Kindergeld, Volljährigkeit, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Ermittlung des Grenzbetrages für die Zeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) im Rahmen des ganzjährig bestehenden Ausbildungsdienstverhältnisses bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge anteilmäßig auf das gesamte Kalenderjahr aufzuteilen, oder mit dem vollen Betrag dem Zuflußzeitraum zuzurechnen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.05.1999
Vorinstanz/AZ: 10 K 7091/98 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 983
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2001
Erledigungs-Az: VI R 113/99
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 62 18, SIS 02 92 97