Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 30/05
§§: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 a, LStR Abschn 37 Abs. 4 Satz 5
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Seemann, Fahrtätigkeit
Rechtsfrage: Steht einem Seemann, der jeweils für ca. 4 Monate auf einem Schiff eingesetzt wird und der gegen Entgelt Verpflegung an Bord erhält, ein steuerlich abziehbarer Verpflegungsmehraufwand nach den Grundsätzen einer Fahrtätigkeit zu, weil die Tätigkeit auf dem Schiff einer Reisetätigkeit gleichzusetzen ist, bei der dem Arbeitnehmer durch die kostenaufwändige Verköstigung an Bord (täglich bis zu 11,80 EUR) gegenüber der Verköstigung am Betriebssitz ein erhöhter Verpflegungsmehraufwand entsteht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.11.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 319/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2005
Erledigungs-Az: VI R 30/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 13 17