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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 22/06 |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, EStG § 15 Abs. 2, BGB § 765 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerpflicht, Bürgschaft, Gewerbliche Einkünfte, Einzelunternehmer |
Rechtsfrage: | Erzielt der Kläger durch wiederholte Übernahme von Bürgschaften gegen Entgelt (für Verbindlichkeiten von geschlossenen Immobilienfonds - nicht auf gesellschaftsrechtlicher, sondern auf gesonderter schuldrechtlicher Grundlage) Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6394/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 00 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 22/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 18 86 |