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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 30/18 (BFH) |
§§: | KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 53, InsO § 55 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzverwalter |
Rechtsfrage: | Gelten die allgemeinen Grundsätze der BFH-Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1973 II R 98/72, BStBl 1974 II S. 325) über das Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht auch dann, wenn das Fahrzeug wegen vollständiger Zerstörung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht Teil der Insolvenzmasse werden konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1422/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 13 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2019 |
Erledigungs-Az: | III R 30/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 09 53 |