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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 46/15 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 17
Schlagwörter Zuordnung, Veräußerung, Leistung
Rechtsfrage: Zur Frage der steuerlichen Zuordnung einer "Ausgleichszahlung" die ein zu 39,99 % beteiligter Finanzinvestor im Rahmen seiner Beteiligungsveräußerung u.a. an den zu 0,99 % beteiligten Kläger der GmbH zahlte. Handelt es sich bei dieser Ausgleichszahlung um ein steuerpflichtiges Entgelt für eine Leistung gem. § 22 Nr. 3 EStG oder vielmehr um einen aufgrund der Beteiligungshöhe des Klägers nicht steuerbaren Vorgang? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.09.2015
Vorinstanz/AZ: 11 K 1830/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 01 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2017
Erledigungs-Az: IX R 46/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 11 99