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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 307/18 (BVerfG) |
§§: | FGO § 67 Abs. 1, FGO § 79, AO § 152 |
Schlagwörter | Klageänderung, Beweiserhebung, Zeuge, Ausschlussfrist, Verspätungszuschlag |
Rechtsfrage: | Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Keine generelle Pflicht zur Erörterung des Beweiswerts einer erfolgten Zeugenvernehmung - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2017 |
Vorinstanz/AZ: | VIII R 64/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2017 S. 1325 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 15 71 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2018 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 307/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |