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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-244/18 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Griechenland, Bürgschaft |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 1.2.2018 in der Rechtssache T-423/14: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - dem Rechtsmittel stattzugeben; - die Rechtssache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen und die Kosten des vorliegenden Verfahrens vorzubehalten. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-423/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 190 S. 14 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 26.03.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs C-244/18 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 72 |