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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 47/11 (BFH) |
§§: | EStG § 15 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 a Abs. 3 Satz 3, HGB § 171 Abs. 1, HGB § 15 Abs. 1 |
Schlagwörter | Negatives Kapitalkonto, Hafteinlage, Minderung, Realteilung, Nachversteuerung, Handelsregister |
Rechtsfrage: | Führt das Ausscheiden der Kommanditisten im Wege der steuerneutralen Realteilung der Gesellschaft (KG 1) in Verbindung mit der Einbringung des übernommenen Betriebsvermögens in eine neu gegründete KG mit geringerer Haftsumme zur Nachversteuerung der negativen Kapitalkonten? Unterbleibt die Nachversteuerung, wenn die Minderung des Haftkapitals der aus der KG 1 ausgeschiedenen Kommanditisten erst nach dem Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6261/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 47/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 06 42 |