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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 39/10 (BFH) |
§§: | AO § 235 Abs. 1 Satz 1, AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 9 Abs. 2 Satz 3, BewG § 11 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Hinterziehungszinsen, Gemeiner Wert, Stuttgarter Verfahren, Anteilsbewertung |
Rechtsfrage: | 1. Sind bei Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft anhand zeitnaher Verkäufe Synergieeffekte wertmindernd zu berücksichtigen, die nicht in der erworbenen Kapitalgesellschaft angelegt sind, sondern durch den Erwerber persönlich bedingt sind? - 2. Ist der Bescheid über die Erhebung von Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 1 Satz 1 AO aufgrund hinterzogener Schenkungsteuer rechtmäßig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 235/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 35 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.03.2012 |
Erledigungs-Az: | II R 39/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 20 |