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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 12/08
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15
Schlagwörter Provision, Kaufpreis, Einlage, Betriebseinnahme
Rechtsfrage: Ist die Zahlung einer Maklerprovision an eine GmbH & Co. KG für die Vermittlung einer Grundstücksveräußerung als verdeckte Kaufpreiszahlung an deren Gesellschafter anzusehen und deshalb nicht als Betriebseinnahme, sondern als Einlage zu erfassen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.03.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 437/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.09.2010
Erledigungs-Az: IV R 12/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 12 36