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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-251/18 (EuGH) |
| §§: | DVO (EU) Nr. 501/2013 |
| Schlagwörter | EG, EU, endgültiger Antidumpingzoll, Einfuhr, Fahrräder, China, Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Rechtsgültigkeit |
| Rechtsfrage: | 1. Ist die Durchführungsverordnung Nr. 501/2013 gültig, soweit sie sich auf den Hersteller/Ausführer Kelani Cycles bezieht? - 2. Ist die Durchführungsverordnung Nr. 501/2013 gültig, soweit sie sich auf den Hersteller/Ausführer Creative Cycles bezieht? |
| Vorinstanz: | Rechtbank Noord-Holland (Niederlande) |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 276 S. 12 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 19.09.2019 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-251/18 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 16 82 |