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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 21/17 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 b, StromStG § 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Entlastung |
Rechtsfrage: | Streitig ist, ob der Strom von der Klägerin oder ihrer Tochtergesellschaft entnommen worden ist. Ist die Tochtergesellschaft eine "rechtlich selbständige Einheit" i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 03.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1995/16 VSt |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 21/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 02 32 |