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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-301/16 P (EuGH)
§§: DVO (EU) Nr. 470/2014
Schlagwörter EG, EU, Antidumpingzoll, Einfuhr, Solarglas, China
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das Urteil EuG vom 16.3.2016 in der Rechtssache T-586/14. Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das ihr am 17.3.2016 zugestellte Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16.3.2016 in der Rechtssache T-586/14 aufzuheben; - den ersten Teil des ersten Klagegrundes der erstinstanzlichen Klageschrift als unbegründet zurückzuweisen; - bezüglich des zweiten Teils des ersten Klagegrundes und des zweiten bis vierten Klagegrundes der erstinstanzlichen Klageschrift die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung für beide Rechtszüge vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 16.03.2016
Vorinstanz/AZ: Rs T-586/14
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 270 S. 32
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.02.2018
Erledigungs-Az: Rs C-301/16 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 04 79